Beglaubigungen von Übersetzungen werden für amtliche Zwecke im In- und Ausland benötigt. In Fällen, wenn ein Scheidungsurteil, eine Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, Bilanzen usw. übersetzt werden müssen, müssen diese auch vom Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich z.B. für Neugründungen von Firmen benötigt. Im privaten Bereich werden so z.B. die für eine Heirat benötigten persönlichen Dokumente amtlich anerkannt.
In der Beglaubigung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.
Bei Vorlage im Ausland muss die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet und dann dessen Beurkundung vom Landgerichtspräsidenten mittels einer Apostille legalisiert werden.
Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von Übersetzern angefertigt werden, die von den jeweiligen Landgerichten hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt bzw. vereidigt wurden. Diese Beeidigung kann in der Regel nur von Übersetzern beantragt werden, die für die jeweilige Sprache eine staatliche Prüfung als Übersetzer abgelegt haben oder an einer Hochschule für Übersetzungswissenschaften (Diplom-Übersetzer) studiert haben.




