Beglaubigung / Beglaubigte Übersetzung

Eine beglaubige Übersetzung zum Beispiel einer Geburtsurkunde ist nicht nur dann nötig, wenn es um eine Eheschließung zwischen deutschen und ausländischen Staatsbürgern geht. Behörden aber auch Gerichte sind auf die beglaubigte Übersetzung vieler Urkunden angewiesen, um eine ordnungsgemäße Abwicklung zu gewährleisten.

Doch nicht nur im familiären Bereich sondern vor allem im Bereich der Wirtschaft und des Finanzwesens sind ohne beglaubigte Übersetzungen nicht denkbar. Verträge werden oft zwischen Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern mit unterschiedlichen Sprachen geschlossen und machen eine Beglaubigung notwendig. Die beglaubigte Übersetzung wird manchmal auch nur als Beglaubigung bezeichnet.

Bevor ein Übersetzer das Recht hat, eine Beglaubigung oder eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen, muss in Bayern die Staatsprüfung zum Dolmetscher oder Übersetzer bestanden werden. Erst danach ist eine Beglaubigung möglich, bei der auch der für beglaubigte Übersetzungen benötigte Stempel überreicht wird. Mit diesem Stempel werden die angefertigten Dokumente offiziell beglaubigt.

Wir bei uebersetzungen.de arbeiten mit beglaubigten Übersetzungen aus vielen verschiedenen Ländern zusammen, um Ihre wichtigen Dokumente und Urkunden ordnungsgemäß zu beglaubigen.

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